Oppression

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Gerechtigkeit ist einer der wesentlichsten und zentralsten Begriffe des gesellschaftlichen Zusammenlebens und des menschlichen Miteinanders. Als Grundnorm ist er daher in den Rechtssprechungen und Gesetzgebungen aller Staaten zu finden. Gleichzeitig dient Gerechtigkeit als Bewertungsmaßstab sozialer Verhältnisse und bestimmt den moralischen Wert von Handlungen, Ereignissen und Prozessen.

Gerechtigkeitstheorien beschäftigen sich seit der Antike mit der systematischen Bestimmung des Begriffs und wie Gerechtigkeit normativ hergestellt werden kann. Es geht hauptsächlich um einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Personen oder Gruppen. Ungerechtigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang eine Benachteiligung von bestimmten Personen oder Gruppen in der Verteilung von Ressourcen und Chancengerechtigkeit. Eine Geltendmachung von Interessen kann es unter ungerechten Bedingungen nur partiell geben oder ist einseitig charakterisiert.

Für die Politikwissenschaftlerin und Gerechtigkeitstheoretikerin Iris Marion Young greift diese Definition von Gerechtigkeit allerdings zu kurz. In „Fünf Formen der Unterdrückung“ plädiert sie deshalb für eine „überzeugende Konzeption von Gerechtigkeit“, die auch die „Entwicklung und Ausübung individueller Fähigkeiten“ berücksichtigt sowie für Gerechtigkeit als Grundlage und Handlungsmaxime „notwendiger institutioneller Bedingungen“, die eine „kollektive Kommunikation und Kooperation“ zwischen beteiligten Personen und Gruppen ermöglicht. Für Young steht Ungerechtigkeit allein deshalb im Mittelpunkt ihrer Betrachtungen, weil sie mittels Unterdrückung und Herrschaft eben diese von ihr definierte Gerechtigkeit verhindert.

Wie bereits skizziert, geht es in der Gerechtigkeitstheorie vorrangig um Verteilungsprozesse, die Young ebenfalls um Entscheidungsprozesse, Arbeitsteilung und Kultur erweitert wissen will. Unterdrückung spielt in diesem Kontext die Rolle des Bremsers, sie stellt Ungerechtigkeit her und verhindert damit nach Young die Entwicklung und Ausübung von Fähigkeiten einzelner Individuuen und Gruppen, schließt sie von Entscheidungs- und Verteilungsprozessen aus, beeinträchtigt, gefährdet oder zerstört die gelebte Kultur der Unterdrückten und weist ihnen im Arbeitsleben eine untergeordnete Rolle zu, in denen sie unfähig sind, ihre Situation eigenständig zu verändern.

Nach den mittlerweile zumindest im deutschsprachigen Raum üblichen Diversity-Merkmalen benennt Young die Differenzlinien, die Gründe für Unterdrückung sein können (Alter, Geschlecht, sexuelle Identität, Race/ethnische Herkunft, Behinderung und Religion), fügt allerdings noch Klasse hinzu. Den Menschen, die eines oder mehrere dieser Merkmale aufweisen, sind potenziell gefährdet, unterdrückt zu werden und sehen sich daher einer ungerechten Behandlung ausgesetzt. Ihnen ist also das Leid der Unterdrückung gemein, das sie teilen. Mit dieser Erkenntnis von gemeinsamer Erfahrung von Unterdrückung und Ungerechtigkeit entfernt sich Young von ihren VorgängerInnen, die versuchten „den zentralen Grund jeder Form von Unterdrückung ausfindig zu machen“, was für sie zwangsweise scheitern muss und den Diskurs letztlich in eine Richtung lenkte, herauszufinden, wessen Unterdrückung schwerwiegender oder grundsätzlicher ist.

Obwohl Young hier also einen horizontalen Ansatz vom Grad der Unterdrückung für die Individuen und Gruppen anstrebt, ist der gemeinsame Kontext, in dem Unterdrückung stattfindet für sie das Arbeitsleben. Im weiteren Verlauf kritisiert sie zwar die marxistische Theorie hinsichtlich ihrer Reduktion von Herrschaftsmechanismen wie Sexismus und Rassismus auf Effekte der Klassenherrschaft, lässt aber in ihrer Analyse der Unterdrückungsformen immer wieder die Bedeutung der Hierarchien zwischen Personen und Gruppen, die durch das Arbeitsleben zementiert werden, also eine Klassenherrschaft, einfließen. So weit Young den Begriff Gerechtigkeit fassen will, so sehr beschränkt sie sich mit einigen Ausnahmen bei den Unterdrückungsformen Gewalt und Kulturimperialismus auf einen zentralen Kontext und vernachlässigt damit die Repräsentations- und Identitätsebene, und verkürzt zeitgleich die Reichweite der Strukturebene. Für eine möglichst breit gefasste Beschreibung der Wirkung und Wirksamkeit von Unterdrückung und damit einhergehender Ungerechtigkeit, reicht der Kontext Arbeit allerdings nicht aus. Wie Young selbst schon feststellt, sind die von ihr benannten gefährdeten Gruppen nicht alle im selben Ausmaß und auf dieselbe Art und Weise von Unterdrückung betroffen. Hier muss hinzugefügt werden, dass das ebenso für andere gesellschaftliche Bereiche, in denen Ungerechtigkeit herrschen kann, zutrifft. Nicht für alle Menschen spielen Produktions-, respektive Erwerbsarbeit, und Reproduktionsarbeit in gleichem Ausmaß eine Rolle. Unterdrückung konstituiert sich für jeden Menschen, je nach selbstbestimmter oder zugeschriebener Gruppenzugehörigkeit, anders in diversen Kontexten.

Was zu einem nächsten Kritikpunkt an Youngs Text führt, nämlich, welchen Gruppen sie Privilegien zuschreibt und damit diese Gruppen von erlebter Ungerechtigkeit ausklammert. Für Young ist die Identität des weißen, heteronormativen Mannes mittleren Alters, die Person beziehungsweise Gruppe, die kaum Ungerechtigkeitserfahrungen mit anderen Individuuen teilen kann, weil sie qua Gruppenzugehörigkeit bereits alle anderen Gruppen unterdrückt und über Verteilungs- sowie Entwicklungsprozesse bestimmt. Heißt das also im Umkehrschluss, dass diese von Young skizzierte Gruppe Gerechtigkeitsverhältnisse steuern kann, sich demnach per se in einer machtvollen Position sehen kann? Bedeutet die Postulierung von vermeintlich permanenter Privilegierung die Negierung von Unterdrückungserfahrung hinsichtlich dieser Gruppe? Inwiefern unterdrücken Herrschaftsmechanismen und ihre von Young vorgestellten Spielarten Marginalisierung, Ausbeutung, Gewalt, Kulturimperialismus und Machtlosigkeit, privilegierte Gruppen, indem ihnen festgeschriebene Stereotypen und Rollenmuster aufoktroyiert werden und das Privileg somit zum Zwang, also auch einer Machtlosigkeit wird?

Young kann mit ihrer zum Teil stark verkürzten und in ihrer Reichweite begrenzten Analyse all diese Fragen nicht beantworten, die sich während des Lesens ergeben. Eine Gegenüberstellung von quantitativ betrachtet wenigen Unterdrückern und vielen Unterdrückten, die für Young kaum Möglichkeiten haben, sich von ihrer Ungerechtigkeitssituation zu emanzipieren, lässt wenig Raum für ein konstruktives Konzept zielorientierter Handlungsräume und reproduziert darüber hinaus ein von Stereotypen geprägtes Othering, das letztlich gesellschaftliche Realitäten verzerrt darstellt.

Bemerkenswert hingegen ist die Begründung für eine weiter gefasste Definition des Gerechtigkeitsbegriffs mittels einer dezidierten Analyse von Unterdrückungsformen und ihrer Sichtbarmachung als Ungerechtigkeit.

Literatur
Young, Iris Marion (2002): Fünf Formen der Unterdrückung, in: Horn, Christoph/Scarano, Nico (Hrsg.): Philosophie der Gerechtigkeit. Texte von der Antike bis in die Gegenwart, Frankfurt a.M.: 428-445.

[Disclaimer: Dieser Text wurde im Rahmen meines Studiums für das Modul „Politik der Chancengleichheit“ erstellt und ist Teil einer vierteiligen Rezensionenreihe. Ich veröffentliche in unregelmäßigen Abständen Inhalte, die originär meinem Masterabschluss zuträglich sein sollen. Bisher können Sie eine politische Rede zum Staatsbürgerschaftstest und einen Kommentar zu Zweigeschlechtlichkeit lesen und kommentieren.]


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Kommentare

10 Antworten zu „Oppression“

  1. RC

    „Als Grundnorm ist er daher in den Rechtssprechungen und Gesetzgebungen aller Staaten zu finden.“

    Aller Staaten? :D

    Des weiteren dachte ich immer beim Justizwesen ginge es prinzipiell nur um die dadurch generierte Form von „Recht“ aber eben nicht um Gerechtigkeit.

  2. Was gibt’s denn da zu lachen? Oder möchtest du meinen Lesern mitteilen, dass du westliche Normen für universal betrachtest?

    Ist nicht der Sinn von Rechtsprechung Gerechtigkeit herzustellen?

  3. RC

    „Oder möchtest du meinen Lesern mitteilen, dass du westliche Normen für universal betrachtest?“

    Huh?

    Ich war einfach nur erstaunt zu lesen Grundnorm […] ALLER Staaten. Echt? Gibt/gab es nicht genug Staaten, in denen Gerechtigkeit wenig bis gar keine Rolle spielte? Höchstens noch auf dem Papier…

    „Ist nicht der Sinn von Rechtsprechung Gerechtigkeit herzustellen?“

    Nein. Allein schon weil Recht != Gerechtigkeit.

  4. hmm. von welchen staaten sprichst du denn überhaupt? welcher staat sollte denn nicht gerechtigkeit in seiner verfassung verankert haben und warum?

    wie was recht != gerechtigkeit? hä? kannst du mal etwas mehr argumente in die runde werfen, bitte? oder wenigstens sätze? ;) ich versteh deine argumentation in beiden punkten nicht.

  5. RC

    „hmm. von welchen staaten sprichst du denn überhaupt?“

    Dir fällt wirklich kein einziger „Unrechtsstaat“ ein? Nicht dein Ernst? Würdest du in Nord-Korea leben wollen? In China? Oder in der damaligen Sowjetunion?
    Jedenfalls ist Gerechtigkeit bestimmt nichts, dass bloß eine Art Grundnorm darstellt, die es sowieso überall in allen Staaten als Standard gibt. Es würde mich sehr freuen, wäre es in der Tat nichts weiter als eine bloße Selbstverständlichkeit. So hast du es wahrscheinlich nicht mal angedacht, aber diese Assoziation weckte der Satz bei mir.
    Selbst in Deutschland, das getrost als freiheitlicher, demokratischer Rechtsstaat gelten darf: geht es hier immer gerecht zu?

    „wie was recht != gerechtigkeit? hä?“

    Gerechtigkeit ist auch (oder sogar meistens?) etwas subjektives. Das einfachste Beispiel dafür ist bestimmt, wenn ein „ordentliches Gericht“ zwar ein Urteil gesprochen hat, aber eine der betroffenen Parteien sich davon trotzdem nicht gerecht behandelt fühlt. Hat jetzt trotzdem _immer_ das Gericht „recht“, oder _immer_ die sich „ungerecht“ behandelt fühlende Partei? Natürlich gibt es verschiedene Fälle, in denen jeweils das eine dieser beiden Szenarien für Dritte „richtig“ zu sein scheint.

    Hier kommt ein Rechtswesen ins Spiel. Jede Gesellschaft braucht Regeln um „harmonischer“ funktionieren zu können. Das typische Justizwesen, das ein Gesetzgeber erdacht hat, soll jetzt einfach nur eine gewisse Ordnung beibehalten, den Status Quo garantieren. Aber nicht zwangsläufig Gerechtigkeit herbeiführen (ich frage mich sogar, ob dies überhaupt beabsichtigt ist). Um „Ruhe und Ordnung“ durchzusetzen, genügt es etwa völlig, einen Streit zu schlichten/zu beenden. Hierfür ist es erst mal egal, ob die „böse“ Partei angemessen bestraft wird (man denke an die Finanzwelt, wo man das Verfahren gegen einen Manager gegen eine Geldstrafe einstellt, weil man sich sowieso nicht sicher ist, ob man genug Beweise für eine Verurteilung finden kann) und die „gute“ ihr Recht erhält.
    Es gab Juristen die während dem 3. Reich „arbeiteten“ und dessen „Gesetze“ anwendeten, aber auch noch nach dem Systemwechsel aktiv waren bzw. sogar schon davor. Es erinnert mehr an Technokratie, als an die Durchsetzung irgendwelcher Werte/Ethik. Ein solcher Jurist hat immer „das (jeweils gültige) Recht“ gesprochen, aber in den Augen von Beobachtern wohl kaum immer gerecht gehandelt.

    Gerechtigkeit ist etwas, dass „immer“ in etwa gleich ist, während das Recht vom jeweiligen Staat abhängt, der es erstellt. Leute die bestohlen werden, fühlen „immer“ ein ähnliches negatives Erlebnis (und wissen schon was sie wollen=nicht beklaut werden/ihr Zeug wieder, eventuell Strafe für den Dieb), ein Staat muss nur mit einer anderen Nation einen neuen Vertrag eingehen, um über Nacht eine geänderte Rechtsprechung zu haben.

    Ich denke das sollte reichen um zu verdeutlichen, dass ich Recht und Gerechtigkeit schlicht als 2 verschiedene Dinge betrachte und was ich jeweils darunter verstehe.

  6. RC

    „welcher staat sollte denn nicht gerechtigkeit in seiner verfassung verankert haben und warum? “

    Es haben nicht mal alle Staaten eine Verfassung. Auch Deutschland hat eigentlich nur ein Grundgesetz, auch wenn es sich offenbar so eingebürgert hat dieses als Verfassung zu betrachten.

  7. okay. stimme überein. es ging hier aber nicht um recht, sondern um rechtssprechung. und soweit ich das für mich begreife, dient rechtssprechung dafür, gerechtigkeit im sinne der in meinem text gegebenen definition herzustellen.

    recht, rechtssprechung und gerechtigkeit sind allerdings keine feststehenden begriffe. nicht umsonst gibt es rechts- und gerechtigkeitstheorie, die diese begriffe auch viel weiter fassen, als du und ich es tun.

    ich habe auch nicht von unrechtsstaat gesprochen. das tust du. ich spreche davon, dass gerechtigkeit zur maxime aller staaten gehört. du haust beides in einen topf und widersprichst dir damit selbst: „dass ich Recht und Gerechtigkeit schlicht als 2 verschiedene Dinge betrachte“
    noch einmal, es gibt unterschiedliche definitionen, was gerechtigkeit ist und wie sie hergestellt werden kann. das beantwortet noch nicht die frage, wie sie tatsächlich qualitativ und quantitativ umgesetzt wird, aber diese frage habe ich auch gar nicht gestellt.

    ich entferne mich jedenfalls davon, pauschal in gut und böse zu unterteilen, nur weil gewisse begriffsauffassungen nicht den meinen entsprechen. oder andere menschen andere wert- und normvorstellungen haben.

    was verstehst du unter verfassung? welche länder haben keine?

  8. RC

    „ich habe auch nicht von unrechtsstaat gesprochen. das tust du. ich spreche davon, dass gerechtigkeit zur maxime aller staaten gehört.“

    Aber auch ein „Unrechtsstaat“ ist doch ein Staat! Oder fällt z.B. eine Diktatur damit automatisch aus deiner Definition eines Staates heraus?

    „du haust beides in einen topf und widersprichst dir damit selbst: “dass ich Recht und Gerechtigkeit schlicht als 2 verschiedene Dinge betrachte”“

    Ich stimme nicht zu, ich betrachte nur Unrechtsstaaten als auch Rechtsstaaten als Staaten. Davon mache ich eine Einordnung in diese Kategorie nicht abhängig.
    Ich führte ja oben aus, dass IMHO alle Staaten _irgendein_ Recht kennen und sprach ja sogar davon, dass etwas, nur weil es sich Recht nennt, noch lange nicht „gut“ sein muss (fast niemand sieht sich selbst als den Bösen – duh); folglich finde ich nicht das ich mir widerspreche. Dazu hätte ich meine Definition von Recht und Gerechtigkeit klar „den beiden Staatsformen“ zuordnen müssen, wovon ich jedoch bewusst absah.
    Und ja, ich vereinfache/kürze ab, wenn ich Begriffe wie „gut“ verwende, weil ich sonst nie etwas zum Ausdruck bringen könnte, würde ich versuchen auf jedes Detail einzugehen.
    Sorry für die (auch so schon vorhandene) Redundanz.

    Lange Rede kurzer Sinn: Es ging mir doch nur darum, dass sich dieser Satz so auslegen lassen würde (und das ist keine Unterstellung welcher Art auch immer), dass auch „der schlimmste Staat“ sich der Gerechtigkeit verschrieben hat. Jedenfalls wenn man, wie ich, alles was sich Staat schimpft in die gleiche Kategorie wirft.

    „was verstehst du unter verfassung? welche länder haben keine?“

    Unter Verfassung verstehe ich das zentrale Rechtsdokument eines Staates, auf das alle anderen Gesetze aufbauen müssen. Das mit Deutschland erwähnte ich, weil unser Grundgesetz bei seiner Inkraftsetzung bewusst nicht Verfassung genannt wurde, da man davon ausging, dass die westliche Besatzungszone schon bald mit der Sowjetischen wieder zusammengelegt werden würde und es dann direkt wieder abgelöst/ersetzt würde. Es war einfach nicht von Anfang an als waschechte Verfassung angedacht (man kann sicherlich darüber streiten ob das überhaupt [noch] relevant ist). Aber durch das andauernde Festhalten daran, oder spätestens seit 1990, macht es letztlich keinen Unterschied (von dem ich wüsste).
    Mindestens manche Länder, die gerade einen Krieg hinter sich haben, befinden sich noch in einer Phase, in der eine Verfassung erst noch erstellt werden muss, aber dadurch verlieren sie ja nicht ihre Bezeichnung als Land. Ich weiß jetzt keine Details zur irakischen Verfassung, aber das dürfte ein aktuelles Beispiel für ein Land sein, die erst eine solche/neue bekommen haben. In Afrika gab es glaube ich weitere. Krisenregionen.

  9. @rc du bleibst trotzdem so schwammig. was bedeutet denn gerechtigkeit für dich?

    reden wir aneinander vorbei? überhaupt: der text ging darum, was ungerecht ist, was unterdrückt und wie was unterdrückt. auch young spricht nicht primär davon, dass alle staaten unrechtsstaaten sind, nur weil sie gerechtigkeit nicht nach ihrer definition umsetzen. ich sehe das genauso.

    ganz runtergebrochen behaupte ich, dass gerechtigkeit distributiver natur ist und es um einen interessensausgleich zwischen gruppen geht. das können jetzt erstmal alle gruppen sein oder bestimmte. völlig wurscht. und genau dieser interessensausgleich ist verbrieft in nationalen gesetzgebungen und nach diesem interessensausgleich wird recht gesprochen. das heißt nicht, dass es am ende für ALLE „gerecht“ zu geht bzw. dass alle gruppen vom interessensausgleich profitieren, weil gerechtigkeit kein feststehender begriff ist.

    wie gesagt, ich mag keine pauschalisierungen und würde deshalb nicht behaupten, nordkorea sei kein staat, in dem gerechtigkeit keine handlungsnorm darstelle. ein unrechtsstaat ist er, weil er menschenrechte missachtet. also die grundlegendsten aller rechte. warum sollte es ihm dennoch nicht um interessensausgleich gehen?? deswegen plädiert ja young auch für einen weiter gefassten gerechtigkeitsbegriff. der würde erfassen, dass korea als staat ungerecht handelt und bestimmte gruppen unterdrückt. es ging jedoch nicht um die umsetzung von gerechtigkeit, sondern um deren festschreibung in gesetzen (im absatz, den du kritisierst)

    was du mir mit deinem verfassungseinwurf eigentlich sagen willst, versteh ich nicht. nur weil staaten keine verfassung haben, sind sie per se ungerecht????

  10. RC

    „reden wir aneinander vorbei?“

    Teilweise, klar. Aber finde ich nicht schlimm, in Diskussionen zu vielschichtigeren Sachen ist das IMHO auch nie ganz zu vermeiden.

    „überhaupt: der text ging darum, was ungerecht ist, was unterdrückt und wie was unterdrückt.“

    Stimmt. Gegen Ende meiner Kommentare fing ich auch schon an zu bereuen überhaupt was gesagt zu haben, weil es vom Kernthema einfach zu weit weg führte – das war gar nicht meine Absicht.

    „was du mir mit deinem verfassungseinwurf eigentlich sagen willst, versteh ich nicht.“

    Ach das hab ich nur kurz erwähnt (oder wollte ich nur ganz kurz am Rand erwähnen), weil eben nicht jedes Land zwangsläufig immer eine hat. Haarspalterei, if you like.

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