Das Konzept der institutionellen Diskriminierung widerspricht der Annahme, dass Diskriminierung vorrangig als Resultat von Vorurteilen einzelner Personen oder Gruppen gegenüber „den Anderen“ erklärt werden kann. Es begreift Diskriminierungsmuster zudem nicht in der Artikulation von (körperlicher) Gewalt oder verbalen Anfeindungen gegen Marginalisierte, sondern beschreibt das Phänomen vor allem als institutionell verankertes Exklusionsmuster, dass die Gesellschaft tiefgreifend strukturiert und differenziert.
Das Konzept der institutionellen Diskriminierung schaut hinter die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die das Setting darstellen, in dem sich Individuen und Gruppen innerhalb einer Gesellschaft bewegen (können) und untersucht diese nach diskriminierenden oder benachteiligenden Mustern, Strategien, Handlungen, Praktiken, Diskursen und Normen, etc.
Darüber hinaus gilt es herauszufinden, wer/welche durch die institutionelle Einbettung herrschender Dominanzverhältnisse profitiert/profitieren, wer/welche im Besitz von Privilegien ist/sind und an welchen Stellen sich diese reproduzieren und verfestigen. Das Konzept der institutionellen Diskriminierung konzentriert sich also im Wesentlichen auf Mechanismen und Effekte strukturell verankerter Differenzachsen und Machtverhältnisse.
Dabei ist es irrelevant, ob die einzelnen Repräsentant_innen und Akteur_innen dieses Settings selbst diskriminierende Absichten oder Einstellungen pflegen. Diskriminierung wird mit diesem Konzept als sozialer Prozess (und nicht: Interaktion) begriffen, der die strukturellen Dimensionen in den Blick nimmt.
Die Verantwortung für soziale Ungleichheit wird somit vom Individuum auf die Gesamtgesellschaft übertragen. Vielfältige Erscheinungsformen sozialer Ungleichheit und Herrschaft, die den Zugang und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Ressourcen erschweren, werden so sichtbar(er).
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