Sexueller Identität wird im Grundgesetz weiterhin kein Platz gewährt. Der Bundesrat hat am Freitag einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Artikel 3 mehrheitlich abgelehnt. Dabei ignorieren die Gegner der Initiative die entscheidende Signalwirkung der längst überfälligen Ergänzung.
Ich kommentiere im Tagesspiegel die Entscheidung des Bundesrates.
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