Es ist Deutschland hier!

Kritische Randbemerkungen zum Einbürgerungstest. Von Nadine Lantzsch

„Es ist Deutschland hier!“ – Mit diesem im besten Fall nett gemeinten Verortungshinweis hat Außenminister Guido Westerwelle zum Ende des vergangenen Jahres nicht nur einem fragenden BBC-Reporter gezeigt, wo auch 2010 hierzulande der multikulturelle Hammer hängt.

Seit der gesetzlichen Einführung des Staatsbürgerschafts- bzw. Einbürgerungstests ist die Zahl der Einbürgerungen gesunken – und mit rund 90.000 Einbürgerungen im Jahr 2008auf dem niedrigsten Stand seit mehr als zehn Jahren. Für 2009 werden weiterhin sinkende Zahlen erwartet.[1] Nur knapp über 50 Prozent der rund 75.000 Integrationskurs-Teilnehmer konnten 2008 den Kurs erfolgreich abschließen[2]. Offenbar sind die Hürde des Sprachlevel B1 sowie die für viele verpflichtende Teilnahme an den Integrationskursen, die einen Umfang von fast 650 Stunden haben, die Gründe für die zurückgehenden Einbürgerungen. Darüber jedoch eine mangelnde Einbürgerungswilligkeit der Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit zu konstatieren, würde das Ausmaß des restriktiven Einbürgerungsverfahrens auf die deutsche Integrationspolitik verschleiern.

Denn das Einbürgerungsverfahren und die bevorzugte Behandlung von EU-BürgerInnen beim Verfahren selbst lassen offenkundig werden, dass Staatsbürgerrechte eben nicht mittelbare Menschenrechte[3] sind, sondern eher einer kolonialen Praxis[4] gleichen. Integration ist in Deutschland eine verpflichtende Leistung derer, die nicht der weiß-deutschen Mehrheitsgesellschaft angehören und deren gesellschaftliche Verortung als „Andere“ oder „Ausländer“ immer wieder durch hegemoniale Begründungen, Stichwort: deutsche Leitkultur, und Herrschaftsmechanismen wie (strukturellem) Rassismus abgesichert und reproduziert werden. Die Anderen müssen ihre Integrationswilligkeit und Integrationsfähigkeit unter Beweis stellen. Integrationsleistung der Mehrheitsgesellschaft: keine.

Außerdem erwartet die Mehrheitsgesellschaft von den Anderen verfassungspolitische Loyalität. Dabei ufert deren zunächst berechtigter Nachweis oft in stigmatisierende Gesinnungsfragen aus, die trotz massiver Proteste zum Teil ihren Weg von den hessischen und baden-württembergischen Erstentwürfen zum Einbürgerungsverfahren in den aktuellen bundesweiten Test oder in den Integrationskurs gefunden haben. Die Abfrage der Gesinnung stellt den traurigen Höhepunkt einer zutiefst diskriminierenden deutschen Integrationspolitik dar, da sie das Recht auf kulturelle Freiheit der Subjekte beschneidet und rechtsstaatliche Prinzipien negiert. Worüber Einbürgerungswillige Zeugnis ablegen müssen, hält der Staat also nicht einmal selbst ein.

Dabei sollte die Verleihung der Staatsangehörigkeit gerade nicht aus Willkür heraus erfolgen oder eine Belohnung für eine „nach freiem Ermessen besondere Integrationsleistung“[5] sein. Vielmehr sollte der Integrationsprozess beiderseitig erfolgen und Integrations- bzw. Einbürgerungswillige nicht vor die Wahl der Assimilierung oder Marginalisierung stellen. Homogenitätsdruck auf diese Personengruppen auszuüben, läuft den fundamentalen Werten eines pluralistischen Staates, der sich in seiner Verfassung zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, zuwider. Stattdessen sollte eine  freiheitliche Integrationspolitik bemüht sein, den bisher polemisch aufgeladenen und negativ konnotierten Begriff des Multikulturalismus seiner ursprünglichen Bedeutung zurückzuführen und als gesellschaftliches Paradigma einer Zuwanderungsnation, so wie Deutschland faktisch eine ist, festzuschreiben, anstatt die konstruierte Dichotomie von Multikulturalismus und Pluralismus zu perpetuieren. Nur so kann der Stigmatisierung sich im Integrationsprozess befindlicher Personengruppen entgegengewirkt, der schrittweise Abbau von machterhaltenden Differenzierungsmustern und der damit verbundenen Diskriminierungspraxis durch Staat und Gesellschaft vorangetrieben werden.

Disclosure: Seit dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz einen bundesweit einheitlichen Staatsbürgerschaftstest bestehen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Zusätzlich werden Integrationskurse angeboten, die für sogegannte Integrationsbedürftige verpflichtend sind. Die Integrationsbedürftigkeit der jeweiligen Personen ermittelt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach strikten Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes. Hauptbestandteil dieser Integrationskurse ist die Vermittlung umfangreicher Kenntnisse der deutschen Sprache, die am Ende mit einem Test auf das Sprachlevel B1 hin überprüft werden. Der Nachweis des Sprachlevels B1 ist  für den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit obligatorisch. Zusätzlich erhalten die TeilnehmerInnen des Kurses in fast 50 Stunden „Alltagswissen sowie Kenntnisse der  Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland,  insbesondere auch der Werte des  demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der  Prinzipien der  Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit“ – dieser Bestandteil kann als Vorbereitung auf den Staatsbürgerschaftstest angesehen werden.

__________

[1] Sevim Dagdelen (Die Linke)
[2] Integrationskursbilanz 2008
[3] & [5] vgl. Bielefeldt 2006
[4] vgl. Ha 2008


Literatur

Bielefeldt, Heiner (2006): Einbürgerungspolitik in Deutschland. Zur Diskussion über Leitkultur und Staatsbürgerschaftstests. Deutsches Institut für Menschenrechte.

Ha, Kien Nghi (2008): Zertifikat Deutsch. Integrationskurse als koloniale Praxis, in: Hinterland Magazin (8):  26-31

Alle Fragen des Einbürgerungstests als PDF


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

7 Antworten zu „Es ist Deutschland hier!“

  1. BiKer

    „bevorzugte Behandlung von EU-BürgerInnen“

    hmmm…. woran machen sie denn fest, dass eu-bürger bevorzugt behandelt werden? ich blicke da nicht durch :(

  2. wer ist sie? ich oder die deutsche integrationspolitik?

    also ich mache das fest daran, dass einbürgerungswillige eu-bürger beispielsweise nur in ausnahmefällen den integrationskurs besuchen müssen, während er für nicht-eu-bürger in den allermeisten fällen verpflichtend ist. auch weiß ich aus meinem persönlichen umfeld, dass eu-bürger, wenn sie in deutschland studieren auch eine arbeitserlaubnis erhalten und qualifizierte nebentätigkeiten annehmen können, während nicht-eu-bürgern diese arbeitserlaubnis während eines studiums verwehrt wird. sie müssen also unqualifizierte, zum Teil schwer körperliche und auf jeden schlecht bezahlte jobs annehmen, um ihr leben hier zu finanzieren.

    woran deutschland diese ungerechtigkeit festmacht, weiß ich nicht. die erklärungsmuster sind vielschichtig und reichen von eu-vorgaben/-gesetzen über integrationsfaulheit des staates ggü. vermeintlich schwieriger zu integrierenden ethnischen gruppen bishin zu strukturellem rassismus und kolonialismus.

  3. Hast Du einen Link zu dem „Gesinnungsfragebogen“ des bundesweiten Tests?

  4. BiKer

    ok, danke! aber wäre es denn nicht besser gewesen, wenn sie das dem leser gleich mitgeteilt hätten? :) ein satz hätte ausgereicht.

  5. Dikros

    Selten einen Aufsatz gelesen, in dem jemand den Mangel an Argumenten so dick mit Slang zukleistert. Mit Slang meine ich jetzt das Wortgeklingel aus Hegemonie-Assimilierung-Stigmatisierung-Dichotomie etc. etc. pp. Sie sollten lernen, besser zu schreiben.

    Kurz zur Sache: natürlich kann das Einwanderungsrecht nicht „kolonial“ sein, sonst würde uns der Einwanderer kolonisieren, was weder er noch wir wollen. Und was ist denn darin schlimm, dass zu einer Einbürgerung auch eine Einbürgerungsleistung gehören soll? Immerhin bleibt dem Einwanderer auch die Freiheit, sich der Einbürgerung zu verweigern. Genau wie ich keinem Verein beitrete, dessen Satzung ich nicht mag. Dabei läßt unsere Satzung doch sehr viel Freiheiten zu – er braucht nicht die Religion zu wechseln und nicht die Weltanschauung. Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger, aber das ist eine positive Diskrimierung für jene und nicht eine negative Diskrimierung für diese. Sie entspringt auch ganz anderen Rechtsgründen als das Einbürgerungsrecht.

  6. Lantzschi

    @Biker: da haben sie natürlich recht. Ich hatte nur vergessen zu sagen, dass es sich bei vorliegendem Text um ein Statement zu einer politischen Rede handelt – so war die Aufgabestellung.

    @dikros: bevor sie mich und einbürgerungswillige weiter beleidigen und pauschale Aussagen zur deutschen Integrationspolitik tätigen, lesen sie doch bitte die quellen, die ich angegeben habe. Ansonsten mache ich gern noch einmal deutlich, dass es sich bei diesem Text um einen Kommentar handelt und er nicht dazu dient, sie eines besseren zu belehren.

    @deef Oh. Ja. Ich ergänze den Link noch. Danke für den Hinweis.

  7. […] der Debatte um meinen Kommentar, die auch gestern bei Twitter weiterging, sind mir ein paar Dinge aufgefallen: Strukturelle […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.