Posted on Feb 4, 2011

Migration und Integration in der BRD: Deutschland bleibt Kolonialmacht

Im migrationspolitischen Entwicklungsland BRD blieben Rassismus und Einwanderung bis Anfang der 1990er Jahre nicht nur in der staatlichen Politik, sondern auch in der medialen Öffentlichkeit weitgehend tabuisierte Fremdwörter. [...] Die Diskussion zur multikulturellen Gesellschaft blieben bis vor wenigen Jahren ein rein deutscher Mehrheitsdiskurs, der ohne die genuine Mitsprache von Migrantinnen und Migrantien auskam. Entgegen dem eigenen Anspruch war die Debatte um Multikulturalismus durch die dominanten Perspektiven seiner weißen deutschen Protagonisten stark monokulturell verankert, sodass migrantische Subjekte wie üblich als Objekte behandelt wurden und entsprechend ihrer gesellschaftlichen Stellung marginalisiert blieben.

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Im multikulturalistischen Diskurs werden MigrantInnen schon dadurch in eine randständige Minderheitenposition gedrängt, dass ihre komplexe Heterogenität und diversifizierten Perspektiven ignoriert werden und ihnen – wenn überhaupt – nur Raum für singuläre Repräsentationsformen zugestanden wird. Eine selektive Einbeziehung von MigrantInnen in Form von isolierten Einzelstimmen fungiert oft als billiges Alibi für den guten eigenen Willen und wird so zur Inszenierung der deutschen Toleranz instrumentalisiert.

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Auch die Gastarbeiterpolitik in der Bundesrepublik basierte stark auf politischen Leitlinien, die in der wilhelminischen Kolonialzeit eingeführt wurden. Dazu gehörte das Konzept, Migrantinnen und Migranten als “industrielle Reservearmee” zu instrumentalisieren und ihnen nur eingeschränkte Rechte einzuräumen. Eine solche diskriminierende Politik, die den Zugewanderten meist nur die unvermittelbaren, schlecht bezahlten und gesundheitlich belastenden Arbeitsplätze in der unteren Betriebshierarchie zuwies, sollte einerseits nationalökonomisches Wachstum fördern und andererseits, zugunsten der deutschen Stammbelegschaft das Rotationsprinzip durchsetzen: Hans Filbinger, der durch seine NS-Vergangenheit belastete damalige Ministerpräsident Baden-Württembergs, charakterisierte dieses System in den 1970er Jahren ganz affirmativ als “rotierenden Ex- und Import jeweils ‘junger frischer’ Gastarbeiter”. Nach Schätzung des Soziologen Friedrich Heckmann führten die intendierten sozialimperialistischen Auswirkungen zur ethnischen Unterschichtung der migrantischen Bevölkerung und ermöglichten auf diese Weise den sozialen Aufstieg von bis zu 2,7 Millionen weißen Deutschen.”

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Angefeuert durch islamophobe Feindbilder entbrannte auch der ideologische Streit um die multikulturelle Gesellschaft von Neuem und wurde in hohem Grade unsachlich weitergeführt. In vielen medialen Inszenierungen transformierte sich die BRD retrospektiv zu einer unwirklichen Gesellschaft, die jahrzehntelang unbeirrt multikulturelle Konzepte gefördert hätte und nun vom Scheitern ihrer nachsichtigen Politik geschockt sei. Tatsächlich stand es jedoch niemals zur Debatte, bundesweit multikulturelle Programme einzuführen. Bis auf vereinzelte kommunale Projekte [...] blieb die multikulturelle Politik lediglich eine Chimäre.

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Auch die jüngsten Lippenbekenntnisse des im Juli 2007 vorgestellten Nationalen Integrationsplans ändern daran wenig. Dieser Plan setzt maßgeblich auf die erzwungen Integrationskurse, die die konstruierte deutsche Leitkultur als gesellschaftliche Norm festschreiben und universelle politische Werte als “westlich” monopolisieren. Um die eigene Überlegenheit zu behaupten, werden Menschen mit außereuropäischem Rechtsstatus – also in erster Linie postkoloniale People of Color und Muslime – generell als politisch potenziell gefährlich und kulturell defizitär definiert.

aus Nghi Ha, Kien (2009): The White German’s Burden – Multikulturalismus und Migrationspolitik aus postkolonialer Perspektive, in: Hess/Binder/Moser (Hg.): No integration?! Kulturwissenschaftliche Beiträge zur Integrationsdebatte
in Europa, Bielefeld: transcript, 51-72.

Kien Nghi Ha ist Politik- und Kulturwissenschaftler mit den Arbeitsschwerpunkten postkoloniale Kritik, Migration, Rassismus und Cultural Studies. Nachfolgend findet ihr eine Bibliografie mit Monographien und Beiträgen in anderen Publikationen. Darunter frei zugängliche Texte und Artikel von und mit dem Autor.

  • Nghi Ha, Kien (1999): Ethnizität und Migration; Einstiege: Grundbegriffe der Sozialphilosophie und Gesellschaftstheorie, Bd. 9, Münster: Westfälisches Dampfboot. Überarb. und erw. Neuausgabe (2004): Ethnizität und Migration Reloaded. Kulturelle Identität, Differenz und Hybridität im postkolonialen Diskurs, Berlin: Wissenschaftlicher Verlag Berlin.
  • Nghi Ha, Kien (2003): Die kolonialen Muster deutscher Arbeitsmigrationspolitik; In: Gutiérrez Rodriguez, Encarnación/Steyerl, Hito (Hg.): Spricht die Subalterne deutsch? Postkoloniale Kritik und Migration, Münster: Unrast, S. 56-107.
  • Nghi Ha, Kien (2005): Hype um Hybridität. Kultureller Differenzkonsum und postmoderne Verwertungstechniken im Spätkapitalismus; Reihe: Cultural Studies, Bd. 11, Bielefeld: transcript. (Vorwort und Einleitung als PDF)
  • Ha, Kien Nghi/Schmitz, Markus (2006): Der nationalpädagogische Impetus der deutschen Integrations(dis)kurse im Spiegel postkolonialer Kritik; In: Paul Mecheril/Monika Witsch (Hg.): Cultural Studies und Pädagogik, Bielefeld: transcript, S. 226 – 266.
  • Nghi Ha, Kien/Lauré al-Samarai, Nicola/Mysorekar, Sheila (Hg.) (2007): re/visionen. Postkoloniale Perspektiven von People of Color auf Rassismus, Kulturpolitik und Widerstand in Deutschland, Münster: Unrast. (Inhalts- und Autor_innenverzeichnis als PDF)
  • Nghi Ha, Kien (2009): The White German’s Burden – Multikulturalismus und Migrationspolitik aus postkolonialer Perspektive, in: Hess, Sabine/Binder, Jana/Moser, Johannes (Hg.): No integration?! Kulturwissenschaftliche Beiträge zur Integrationsdebatte in Europa, Bielefeld: transcript, 51-72. (Inhalt und Einleitungen als PDF)
  • Nghi Ha, Kien (Hg.) (2010): Unrein und vermischt. Postkoloniale Grenzgänge durch die Kulturgeschichte der Hybridität und der kolonialen “Rassenbastarde”. Bielefeld: transcript. (Inhalt und Einleitung als PDF)

Posted on Feb 4, 2010

Noch ein paar Gedanken zur Integration

In der Debatte um meinen Kommentar, die auch gestern bei Twitter weiterging, sind mir ein paar Dinge aufgefallen: Strukturelle Diskriminierungsmuster und Ungleichheiten werden nicht erkannt, Postkoloniale Erklärungsmuster als polemisch abgetan und der Einbürgerungstest für “nicht schlimm” befunden.

Für die ersten beiden Dinge gibt es vielfach Literatur und vielleicht würde es helfen, eigene Privilegien anzuerkennen und wie sehr sie in die eigene Argumentation einfließen. Ich habe keine Lust, hier theoretische Exkurse zu verschriftlichen, weil a) ich niemanden belehren will und b) schon öfter erkannt habe, dass sich Hartnäckigkeit oder Borniertheit, je nach dem, nicht durch qualitative oder quantitative Studien und Erklärungen beiseite schieben lassen.

Ich möchte deshalb auf den Einbürgerungstest bzw. eine angemessene Integrationsleistung und wie diese aussehen kann, eingehen.

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Posted on Feb 3, 2010

Es ist Deutschland hier!

Kritische Randbemerkungen zum Einbürgerungstest. Von Nadine Lantzsch

“Es ist Deutschland hier!” – Mit diesem im besten Fall nett gemeinten Verortungshinweis hat Außenminister Guido Westerwelle zum Ende des vergangenen Jahres nicht nur einem fragenden BBC-Reporter gezeigt, wo auch 2010 hierzulande der multikulturelle Hammer hängt.

Seit der gesetzlichen Einführung des Staatsbürgerschafts- bzw. Einbürgerungstests ist die Zahl der Einbürgerungen gesunken – und mit rund 90.000 Einbürgerungen im Jahr 2008auf dem niedrigsten Stand seit mehr als zehn Jahren. Für 2009 werden weiterhin sinkende Zahlen erwartet.[1] Nur knapp über 50 Prozent der rund 75.000 Integrationskurs-Teilnehmer konnten 2008 den Kurs erfolgreich abschließen[2]. Offenbar sind die Hürde des Sprachlevel B1 sowie die für viele verpflichtende Teilnahme an den Integrationskursen, die einen Umfang von fast 650 Stunden haben, die Gründe für die zurückgehenden Einbürgerungen. Darüber jedoch eine mangelnde Einbürgerungswilligkeit der Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit zu konstatieren, würde das Ausmaß des restriktiven Einbürgerungsverfahrens auf die deutsche Integrationspolitik verschleiern.

Denn das Einbürgerungsverfahren und die bevorzugte Behandlung von EU-BürgerInnen beim Verfahren selbst lassen offenkundig werden, dass Staatsbürgerrechte eben nicht mittelbare Menschenrechte[3] sind, sondern eher einer kolonialen Praxis[4] gleichen. Integration ist in Deutschland eine verpflichtende Leistung derer, die nicht der weiß-deutschen Mehrheitsgesellschaft angehören und deren gesellschaftliche Verortung als “Andere” oder “Ausländer” immer wieder durch hegemoniale Begründungen, Stichwort: deutsche Leitkultur, und Herrschaftsmechanismen wie (strukturellem) Rassismus abgesichert und reproduziert werden. Die Anderen müssen ihre Integrationswilligkeit und Integrationsfähigkeit unter Beweis stellen. Integrationsleistung der Mehrheitsgesellschaft: keine.

Außerdem erwartet die Mehrheitsgesellschaft von den Anderen verfassungspolitische Loyalität. Dabei ufert deren zunächst berechtigter Nachweis oft in stigmatisierende Gesinnungsfragen aus, die trotz massiver Proteste zum Teil ihren Weg von den hessischen und baden-württembergischen Erstentwürfen zum Einbürgerungsverfahren in den aktuellen bundesweiten Test oder in den Integrationskurs gefunden haben. Die Abfrage der Gesinnung stellt den traurigen Höhepunkt einer zutiefst diskriminierenden deutschen Integrationspolitik dar, da sie das Recht auf kulturelle Freiheit der Subjekte beschneidet und rechtsstaatliche Prinzipien negiert. Worüber Einbürgerungswillige Zeugnis ablegen müssen, hält der Staat also nicht einmal selbst ein.

Dabei sollte die Verleihung der Staatsangehörigkeit gerade nicht aus Willkür heraus erfolgen oder eine Belohnung für eine “nach freiem Ermessen besondere Integrationsleistung”[5] sein. Vielmehr sollte der Integrationsprozess beiderseitig erfolgen und Integrations- bzw. Einbürgerungswillige nicht vor die Wahl der Assimilierung oder Marginalisierung stellen. Homogenitätsdruck auf diese Personengruppen auszuüben, läuft den fundamentalen Werten eines pluralistischen Staates, der sich in seiner Verfassung zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, zuwider. Stattdessen sollte eine  freiheitliche Integrationspolitik bemüht sein, den bisher polemisch aufgeladenen und negativ konnotierten Begriff des Multikulturalismus seiner ursprünglichen Bedeutung zurückzuführen und als gesellschaftliches Paradigma einer Zuwanderungsnation, so wie Deutschland faktisch eine ist, festzuschreiben, anstatt die konstruierte Dichotomie von Multikulturalismus und Pluralismus zu perpetuieren. Nur so kann der Stigmatisierung sich im Integrationsprozess befindlicher Personengruppen entgegengewirkt, der schrittweise Abbau von machterhaltenden Differenzierungsmustern und der damit verbundenen Diskriminierungspraxis durch Staat und Gesellschaft vorangetrieben werden.

Disclosure: Seit dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz einen bundesweit einheitlichen Staatsbürgerschaftstest bestehen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Zusätzlich werden Integrationskurse angeboten, die für sogegannte Integrationsbedürftige verpflichtend sind. Die Integrationsbedürftigkeit der jeweiligen Personen ermittelt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach strikten Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes. Hauptbestandteil dieser Integrationskurse ist die Vermittlung umfangreicher Kenntnisse der deutschen Sprache, die am Ende mit einem Test auf das Sprachlevel B1 hin überprüft werden. Der Nachweis des Sprachlevels B1 ist  für den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit obligatorisch. Zusätzlich erhalten die TeilnehmerInnen des Kurses in fast 50 Stunden “Alltagswissen sowie Kenntnisse der  Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland,  insbesondere auch der Werte des  demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der  Prinzipien der  Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit” – dieser Bestandteil kann als Vorbereitung auf den Staatsbürgerschaftstest angesehen werden.

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[1] Sevim Dagdelen (Die Linke)
[2] Integrationskursbilanz 2008
[3] & [5] vgl. Bielefeldt 2006
[4] vgl. Ha 2008


Literatur

Bielefeldt, Heiner (2006): Einbürgerungspolitik in Deutschland. Zur Diskussion über Leitkultur und Staatsbürgerschaftstests. Deutsches Institut für Menschenrechte.

Ha, Kien Nghi (2008): Zertifikat Deutsch. Integrationskurse als koloniale Praxis, in: Hinterland Magazin (8):  26-31

Alle Fragen des Einbürgerungstests als PDF

Posted on Feb 2, 2010

Bürgerin

Gerade sitze ich etwas hilflos vor einem weißen Bildschirm und soll 500 Wörter für ein Statement zu einer politischen Rede pro oder contra Staatsbürgerschafts- bzw. Einbürgerungstest schreiben. Hilflos deshalb, weil ich mich bisher mit Integrationsfragen eher weniger bis gar nicht beschäftigt habe und weil jemand, den ich kenne, der den Test vor kurzem machen musste, befand: Test als solcher gut. Umsetzung mies. Begründung für zweites: Gesinnungsfragen, Singlechoice. Begründung für erstes: keine.

Hilflos auch, weil ich zur weiß-deutschen Mehrheitsgesellschaft gehöre und für gewöhnlich Menschen mit Migrationshintergrund anders wahrnehme als Mitglieder meiner Gruppe. Nun muss ich mich also mit einer hegemonialen Praxis kritisch auseinandersetzen, die für mich seit meiner Geburt und mit deutschen, weißen Eltern als obsolet definiert wird: Integration. Ich verwende hegemoniale Praxis und Integration deshalb in einem Kontext, weil ich nach dem Lesen einiger Texte das Gefühl habe, dass deutsche Staatsbürgerschaft, deutsche Integrationspolitik und Integration im öffentlichen Diskurs so verhandelt wird – Integration als verpflichtende Leistung der anderen, die ihre Menschenrechte um Staatsbürgerrechte erweitern wollen. Integrationsleistung der Mehrheitsgesellschaft: keine.

Nach ein bisschen Netzrecherche springen einem sofort die beiden Vorreiterbundesländer Hessen und Baden-Württemberg in die Augen. Richtig: Kinder-statt-Inder-(dit war doch der Rüttgers) Migrantenkriminalität-Koch und Nazi-Leugner Oettinger. Sie taten sich in der Debatte um Einbürgerungstests und ihre Umsetzung besonders positiv hervor: http://de.wikipedia.org/wiki/Einbürgerungstest (Punkt 2 und 3)

Ein weiterer Link führte mich auf die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg [sic] und diesem tollen Bild:

Das linke Heft wird als Integrationsfibel bezeichnet. Die Abbildungen heben das noch einmal besonders anschaulich hervor ;-) Auf dem rechten Heft … ja … zwei schwarze Frauenhände und schwarz auf weiß den Adler. Kreisen eure Assoziationen auch so wie meine?

Insofern dürfte Kien Nghi Ha Recht behalten, wenn er schreibt:

Einwanderungswillige werden als infantile Schüler behandelt, die der westlichen Aufklärung sowie der deutschen Kultur- und Spracherziehung bedürfen. [...] Indem die rassistischen Einschreibungen dieser Gesellschaft unsichtbar gemacht werden, entfallen wichtige Ausgangspunkte für ein machtkritisches Verständnis von Migration, Rassismus und Integration.

Das Zitat stammt aus dem Magazin Hinterland. Den gesamten Artikel von Kien Nghi Ha, der deutsche Integrationspolitik als koloniale Praxis definiert, kann dort auch kostenfrei als PDF heruntergeladen werden. (Danke an Pas für den Hinweis!)

Eine andere Herangehensweise an die Thematik Einbürgerung hat der ehemalige Leiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt: Er sieht in einer diskriminierungsfreien, transparenten, rechenschaftspflichtigen und menschenrechtlich-verbindlichen Einbürgerungs- und Integrationspolitik eine Chance zur Gewährleistung kultureller Freiheitsrechte für jedes Subjekt. Im Falle einer solchen Politik, wie Bielefeldt sie ganz sachlich aus einer juristischen, nationalstaatlichen Sichtweise heraus argumentiert, gäbe es keinen Widerspruch zwischen Multikulti, Pluralismus und Leitkultur. Er hält die Forderung einer kulturellen Integrationsleistung des Einbürgerungswilligen für berechtigt, auch wenn er konstatiert, dass Integration in Deutschland als aufoktroyierte Homogenisierung und Entscheidung für Assimilation oder Marginalisierung funktioniert. Eine für Bielefeldt angemesse Integrationsleistung wäre das Bekenntnis zur Verfassung, die allgemein gültige Menschenrechte beinhaltet, das Erlernen der Landessprache und eine Bereitschaft zur Mitverantwortung an der Gesellschaft.

Dennoch erwartet Bielefeldt diese Leistung nicht nur von Einbürgerungswilligen, sondern auch von staatlicher Seite: Die so oft geforderte Loyalität zum deutschen Staat sollte nicht in einem Test überprüft werden. Im Sinne einer freiheitlichen Integrationspolitik sollte sie bei allen Einbürgerungswilligen als gegeben vorausgesetzt werden. Gesinnungsfragen sind ebenso tabu, da sie entwürdigend sind, verfassungswidrige Eingriffe des Staates in das Persönlichkeitsrecht darstellen und damit eine Verletzung des rechtsstaatlichen Prinzips sind – also ein Widerspruch zu den Werten und Normen, zu denen sich Einbürgerungswillige bekennen sollen. Zudem zwingen stigmatisierende Fragen zu Familienbild, Rollenstereotypen und Homosexualität Einbürgerungswille zur Erklärung und Bekräftigung von Werten, die sie für sich selbst bereits als selbstverständlich empfinden (könnten). Außerdem werde damit das Recht auf kulturelle Freheit nicht geachtet. Ein Pauschalverdacht tradiere zudem weiterhin die Diskriminierung bestimmter Personengruppen.

Bielefeldts Ausführungen stehen  beim Deutschen Institut für Menschenrechte ebenfalls zum kostenlosen Download bereit.

Hmm. Jetzt ist der Bildschirm doch nicht mehr so weiß…