Ha, da hamm wir’s ja mal wieder. Die deutsche Gesetzgebung möchte uns etwas über Homos lehren. Gerne doch.
Folgender Fall. Frau, 26 Jahre verheiratet, Mann, Kinder, Haus, Kegel, Pool, Geld, etc., verliebt sich in eine Frau. Lässt sich scheiden. Lässt Kinder beim Mann und zieht aus, arbeitslos nun. Im Fall einer Scheidung steht der Frau, so wie ich das verstanden habe, Trennungsunterhalt zu. Im Scheidungsjahr wohlgemerkt. Das hat sie beantragt, ihr Noch-Ehemann wehrt sich.
Er sieht es natürlich nicht ein, wenn sich Fräulein “Blitzmerker” aus freien Stücken trennt, ihr Unterhalt zu zahlen. Da bin ich ganz bei ihm. Dass die Frau Unterhalt haben will, ist mir auch schleierhaft. Entweder unabhängig oder nicht. Aber das steht hier nicht zur Debatte.
Der Fall landete schnell vor dem BGH in Karlsruhe. Das Gesetz besagt, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt wird, wenn der Partner der Familie mit der Trennung/Scheidung einen nachhaltigen Schaden zufügt oder die Trennung keinen triftigen Grund hatte. Ergo keine 20 Jahre ohne Sex, keinen schlagenden Ehepartner, allet ne Wolke.
Der BGH gibt – natürlich – dem Ehemann Recht. Sauladen. Mit der Begründung: Lesbisch WERDEN (!!!! sic !!!!) fügt der Familie einen nachhaltigen Schaden zu. Es wäre auch kein außerordentlicher Grund für eine Scheidung. Unsere liebe Gesetzgebung von anno da zu mal. Familie über allem, Ehe (zwischen heterosexuellen Menschen wohlgemerkt) über allem. Christlich, verbohrt, konservativ, dämlich.
Ich gehe hier nicht gegen den Mann vor, der muss sich vorkommen wie der letzte Vollidiot. Dass die Alte auch nur auf die Kohle scharf ist, ist leider sehr schade, aber naja. Aber…
1. Man kann NIEMALS homo werden. NIEMALS. Entweder man ist homo, hete oder bi. Eine bei jedem Menschen verschiedene Mischung aus Gen, Charakter und Gesellschaftsprägung. Das kann man zwar nach 26 Jahren Ehe erst merken, aber SEIN ist die Frage.
2. Das BGH entscheidet abermals nach moralisch ethischen Gesichtspunkten. Was einfach mal nicht Aufgabe der Judikative ist. Die Gesetze, gegen die kann man so schnell nichts tun. Doch eins: Warum sollte ein Homo, der aus seinen familiären Verhältnissen ausbricht, weil er mit dem jetzigen Partner totunglücklich wäre, da bleiben? Warum? Wer hat das Recht, Menschen einzusperren? Egal, mit wem der-/diejenige ins Bett steigt? Dass sie die Kinder sitzen lässt, mag wohl viel mit Naivität zu tun haben. Aber darüber können wir nicht urteilen, weil wir deren Verhältnisse nicht kennen. Ist unglücklich sein kein Grund für eine Trennung?
Das ist ähnlich der Inzest-Geschichte. Auch abgeschmettert in Karlsruhe. Eigentlich ein Skandal. Alle Argumente des Gerichts waren damals auf halbgare wissenschaftliche Weisheiten und die Moralkeule gestützt. Ekelhaft.
Also, bitte überlegt euch vorher, mit wem ihr den Bund der Ehe eingeht ^^
(via)